Information zur Windkraftplanung in Lorch

LiLo hat die Windkraft-Projektierung auf Lorcher Stadtgebiet wieder angestoßen und so wurde die Planung wieder aufgenommen. Die Kommission zur Windparkplanung (Vertreter alle Parteien) hat die vorgeschlagen Ergebnisse geprüft und diese in die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung geben. Das Ergebnis ist der Flächenpacht- und Nutzungsvertrag, den die Stadt Lorch Ende Januar 2026 mit der der Firma Alterric – Süwag Projektentwicklungsgesellschaft mbH unterzeichnet hat und der den Weg ebnet, die Potentiale in Lorch zu prüfen, um dann die nächsten Schritte zu planen.

Anbei Hintergrundinformationen zu diesem Thema, da teilweise falsche Informationen hierzu "verteilt" werden:

  • Windkraft in Lorch:
    Rückbau und Sicherheitsleistungen bei Windkraftanlagen:
    Die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Windkraftanlagen sowie der Nachweis von Sicherheitsleistungen bei Insolvenz des Betreibers, sind unter anderem in dem unten aufgeführten Erlass geregelt und Teil des Genehmigungsverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Somit erfolgt eine Genehmigung nur, wenn eine Verpflichtungserklärung zum vollständigen Rückbau sowie eine Sicherheitsleistung in Form von Bürgschaften vorliegt, die unter anderem die Kriterien der Insolvenzfestigkeit erfüllt.
    Siehe:
    Gemeinsamer Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, 
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 10. November 2016 (StAnz. S. 1536):
    „Umsetzung der bauplanungsrechtlichen Anforderungen zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Außenbereich.“
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016469
    Die Behauptung die Kommune bleibt auf den Kosten des Rückbaus bei Insolvenz des Betreibers „sitzen“ ist somit falsch. 
     
  • Nutzung Windkraft als nachhaltige Einnahmequelle für die Kommune:
    Info: Für 30.000 € Einnahmen über Gewerbesteuer für die Stadt Lorch muss eine Firma/Gewerbe ca. 300.000 € Gewinn erzielen.
    Beispiel der Gemeinde Heidenrod:
    https://www.lea-hessen.de/energiewende-in-hessen/erfolgsgeschichten/
    https://www.youtube.com/watch?v=maVv6o3oDM0
    https://www.youtube.com/watch?v=a9YCb533j3M
  • Nutzung Erneuerbarer Energien, Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, Reduktion Energieabhängigkeit von fossilen Energieträgern:
    Der Klimawandel macht nicht an der Stadtgrenze von Lorch halt. Von daher geht es uns alle an, diesen Wandel bestmöglich zu verlangsamen/zu stoppen und Lorch resilienter zu machen sowie einen Beitrag zur Nutzung der erneuerbaren Energien zu leisten.

    Das Argument des zerstörten Landschaftsbildes ist ein Argument, dass nie Alternativen aufzählt und die Augen von der Abhängigkeit von Öl, Gas, Uran und Kohle ausblendet sowie der damit verbundenen Preissteigerungen bei weltweiten Krisen.

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